Designs
Anwendungsbereich:
Das Design ist ein gewerbliches Schutzrecht, mit dem sich die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses (Gebrauchsgegenstand, Verpackung usw.) oder eines Teils davon vor Nachahmung schützen lässt.
Nicht schutzfähig:
Ausschließlich durch eine technische Funktion bedingte Merkmale.
Voraussetzungen:
Das zu schützende Design muss neu sein und Eigenart aufweisen, d.h. sich in seinem Gesamteindruck von bekannten Mustern unterscheiden. Dieses wird bei der Eintragung vom Amt jedoch nicht geprüft.
Laufzeit:
25 Jahre ab Anmeldedatum.Gerne prüfen wir, ob sich Ihr Design schützen lässt und führen alle erforderlichen Arbeiten für Sie durch.