Designs
Anwendungsbereich:
Das Geschmacksmuster ist ein
gewerbliches Schutzrecht, mit dem sich die äußere Erscheinungsform -
das Design - eines Erzeugnisses (Gebrauchsgegenstand, Verpackung usw.) oder eines
Teils davon vor Nachahmung schützen lässt. Dabei kann es auch auf
Farben, Oberflächenstruktur oder Material ankommen.
Voraussetzungen:
Das Design muß am
Anmeldetag neu und eigentümlich sein, d.h. sich in seinem Gesamteindruck von
anderen Mustern unterscheidet.
Laufzeit:
Maximal 20 Jahre.
Gerne prüfen wir, ob für Ihr Design ein Geschmacksmusterschutz möglich ist und führen alle erforderlichen Arbeiten für Sie durch.