Designs

Anwendungsbereich:
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, mit dem sich die äußere Erscheinungsform - das Design - eines Erzeugnisses (Gebrauchsgegenstand, Verpackung usw.) oder eines Teils davon vor Nachahmung schützen lässt. Dabei kann es auch auf Farben, Oberflächenstruktur oder Material ankommen.

Voraussetzungen:
Das Design muß am Anmeldetag neu und eigentümlich sein, d.h. sich in seinem Gesamteindruck von anderen Mustern unterscheidet.
Laufzeit:
Maximal 20 Jahre.


Gerne prüfen wir, ob für Ihr Design ein Geschmacksmusterschutz möglich ist und führen alle erforderlichen Arbeiten für Sie durch.