Gebrauchsmuster

Anwendungsbereich:
Ein Gebrauchsmuster schützt, ebenso wie ein Patent, eine technische Erfindung vor Nachahmung. Schutzfähig sind z.B. Maschinen, Vorrichtungen und Geräte, Schaltungen und chemische Erzeugnisse.

Da das Gebrauchsmuster im Gegensatz zum Patent vom Patentamt nur formal geprüft wird, erfolgt die Eintragung in der Regel bereits nach wenigen Monaten.

Nicht schutzfähig:
U.a. können Designs, Regeln für Spiele, reine EDV-Programme (Software) und Verfahren durch ein Gebrauchsmuster nicht geschützt werden.

Voraussetzungen:
Der Gegenstand einer Gebrauchsmusteranmeldung muss neu sein und auf einem "erfinderischen Schritt" beruhen, d.h. er darf sich nicht einfach aus dem bekannten Stand der Technik herleiten lassen.

Laufzeit:
Das Gebrauchsmuster kann nach drei Jahren um weitere drei Jahre und danach noch zweimal um je zwei Jahre verlängert werden. Damit ergibt sich eine Gesamtlaufzeit von maximal zehn Jahren.


Gerne prüfen wir, ob für Ihre Erfindung ein Gebrauchsmusterschutz möglich ist und führen alle erforderlichen Arbeiten für Sie durch.