Patente
Anwendungsbereich:
Technische Gegenstände und
Verfahren, etwa Maschinen, Vorrichtungen, Geräte und deren Teile; chemische
Erzeugnisse; Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen, Arbeits- und
Anwendungsverfahren; mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.
Nicht patentierbar:
U.a. können reine
EDV-Programme, Designs, Geschäftsideen und wissenschaftliche Theorien nicht
patentiert werden.
Voraussetzung:
Die Erfindung muss neu sein, auf
erfinderischer Tätigkeit beruhen und gewerblich verwertbar sein.
Anmeldung und Prüfung:
Einzureichen sind eine
technische Beschreibung der Erfindung (in der Regel mit Zeichnungen) sowie die
Patentansprüche, in denen angegeben ist, was unter Schutz gestellt werden
soll.
Laufzeit:
Das Patent hat eine Schutzdauer von
maximal 20 Jahren ab dem Anmeldetag. Zur Aufrechterhaltung ist ab dem dritten
Jahr eine Jahresgebühr zu entrichten.
Gerne prüfen wir, ob für Ihre Erfindung ein Patentschutz möglich ist und führen alle erforderlichen Arbeiten für Sie durch.